IMMOBILIENLEXIKON
Lesen Sie in unserem Immobilienlexikon die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf nach.
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- 3D-Rundgang Mit einer virtuellen 3D-Tour können potenzielle Interessenten die zu verkaufende Immobilie von überall aus und zu jeder Zeit besichtigen, was mehr Interaktion und Interesse generiert. Damit gewinnen wir für Sie qualifizierte Interessenten, indem Sie den Besuchern die umfassendste Darstellung Ihrer Immobilie bieten. Gleichzeitig filtern wir so diejenigen heraus, für die die Immobilie möglicherweise nicht geeignet ist, während Sie gleichzeitig Interessenten für Ihre Immobilie gewinnen.
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- Aktiver MarktDer aktive Markt bezeichnet im Immobilienbereich die Nachfrage von Immobilieninteressenten, die aktiv auf dem Immobilienmarkt nach einem passenden Objekt für sich suchen, z. B. auf Immobilienportalen, in Anzeigen, bei Maklern oder auf Plattformen für Immobilienangebote. Das Pendant zum aktiven Markt ist der passive Markt.
- AlleineigentumDas Alleineigentum einer Immobilie besteht dann, wenn nur ein Eigentümer vorhanden ist (sprich: keine Erbengemeinschaft, kein Ehepartner oder andere Miteigentümer). Dem Alleineigentümer unterliegen allein alle Rechte und Pflichten, die die Immobilie betreffen. In Bezug auf einen Nachlass, wird ein Alleinerbe ohne Miterben zum Alleineigentümer einer Immobilie.
- AlleinlageEine alleinstehende Immobilie wird örtlich positioniert auch Immobilie in Alleinlage bezeichnet. Eine alleinstehende Immobilie ist immer auch eine freistehende Immobilie, aber eine freistehende Immobilie steht nicht zwingend in Alleinlage. Die Alleinlage bezeichnet eine wesentliche Entfernung zu anderen Gebäuden und kann als "abgelegen" und "fernab" beschrieben werden. Oftmals handelt es sich um einen Bauernhof, einen Resthof oder ein Grundstück, das keine direkte Nachbarschaft aufweist. Immobilien in Alleinlage fehlen oftmals eine notwendige, aber in jedem Fall eine günstige Infrastruktur.
- Amtlicher Lageplan (Plan von lateinisch planum: Ebene) Stellt die abgegrenzten Grundstücke, die planungsrelevante Topographie (z.B. Häuser, Wege, Straßen, Bäume) und andere Details einer Gegend dar. Der Architekt benötigt den amtlichen Lageplan als Planungsgrundlage, um Ihr Bauvorhaben an den bestehenden Gegebenheiten des Baugrundstücks anpassen zu können. Wichtige Daten sind die genaue Lage der Grundstücksgrenzen, die bereits stehenden Häuser, vorhandene Zufahrten, Geländeformen (Höhen) und bestehende Rechte am Grundstück z.B. bauplanungsrechtliche Vorgaben der Gemeinde, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte entsprechend dem Grundbuch usw. Der Lageplan ist auch Grundlage, um einen Bauantrag stellen zu können. Der Amtliche Lageplan ist nicht mit der Flurkarte gleichzusetzen. Flurkarten des Liegenschaftskatasters enthalten nur die Flurstücke und Flurstücknummern und eine grobe Darstellung, der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten.
- Angebot und NachfrageEine Immobilie wird nicht zwangsläufig zu ihrem eigentlichen Wert verkauft. Der Verkaufspreis einer Immobilie kann nach oben wie auch nach unten fluktuieren, weil der Immobilienmarkt selbst fluktuiert. Das liegt an der Situation von Angebot und Nachfrage, der den Immobilienmarkt ebenso bestimmt, wie jeden Markt in der freien Marktwirtschaft. Entsprechend wichtig ist es, nicht nur die aktiven Immobilieninteressenten anzusprechen, die den Markt beeinflussen, sondern auch die passiven potenziellen Immobilienkäufer. Denn nicht jeder Interessent sieht sich auf Portalen um oder durchforstet aktiv Immobilienanzeigen, ist aber dennoch am Kauf einer Immobilie interessiert. In diesen Fällen wird auch vom aktiven und passiven Markt gesprochen.
- Auflassung (aus dem Germanischen: Wenn ein Haus von einem neuen Eigentümer übernommen wurde, dann ließ man mehrere Tage die Tür offen (= auflassen), damit die anderen Dorfbewohner die Eigentumsübertragung wahrnehmen konnten). Ein juristischer Fachbegriff. Er bezeichnet die Aufgabe von Besitzrecht und die Übertragung desselben auf jemand anderen (= die Eigentumsübertragung). Die Auflassung wird normalerweise im Rahmen des Kaufvertrags von einem Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.
- AuflassungsvormerkungEintragung ins Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Durch das Eintragen der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch wird sichergestellt, dass der Verkäufer die Immobilie nicht gleichzeitig an mehrere Personen verkauft. Sie wird durch einen Notar eingetragen und nur ein Notar kann sie wieder löschen (austragen lassen).
- Auszahlung Die Auszahlung (im Fachjargon Valutierung) des Darlehens erfolgt erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wird das Darlehen ausnahmsweise schon vorher ausgezahlt (z. B. auf ein Notaranderkonto), so wird manchmal zum Ausgleich für den höheren Aufwand und das Risiko ein Vorvalutierungszuschlag erhoben. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einem Betrag, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt.
- Auszahlungvoraussetzung Banken zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise vorgelegt worden sind. Hierzu gehören vollständige unterzeichnete Darlehensverträge, Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle ins Grundbuch sowie sonstige von der Bank im jeweiligen Einzelfall verlangte Urkunden und Nachweise.
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- BaukindergeldBaukindergeld wird von der KfW-Bank als Zuschuss vergeben. Er kann von Paaren mit Kindern, Familien und Alleinerziehenden beantragt werden, um Eigentümer einer Immobilie zu werden. Das Baukindergeld (bis zu 12.000 Euro/Kind) zählt allerdings nicht zum Eigenkapital, da es sich um kein eigenes Guthaben handelt.
- BaulastAls Baulast wird eine Verpflichtung des Immobilieneigentümers bezeichnet, die feststellt, welche Dinge mit einem Grundstück getan und nicht getan werden dürfen oder welche auch geduldet