Die Teilungsversteigerung wird auch Auseinandersetzungsversteigerung genannt. Sie ist mit einer Zwangsversteigerung gleichzusetzen, sobald eine Person einer Erbengemeinschaft oder ein Partner bei einer Scheidung einen Antrag auf Teilungsversteigerung vor Gericht stellt. Dies ist ohne Zustimmung der anderen Partei/en möglich und führt zu einer Zwangsversteigerung z. B. der gemeinsamen Immobilie.