(Plan von lateinisch planum: Ebene) Stellt die abgegrenzten Grundstücke, die planungsrelevante Topographie (z.B. Häuser, Wege, Straßen, Bäume) und andere Details einer Gegend dar. Der Architekt benötigt den amtlichen Lageplan als Planungsgrundlage, um Ihr Bauvorhaben an den bestehenden Gegebenheiten des Baugrundstücks anpassen zu können. Wichtige Daten sind die genaue Lage der Grundstücksgrenzen, die bereits stehenden Häuser, vorhandene Zufahrten, Geländeformen (Höhen) und bestehende Rechte am Grundstück z.B. bauplanungsrechtliche Vorgaben der Gemeinde, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte entsprechend dem Grundbuch usw. Der Lageplan ist auch Grundlage, um einen Bauantrag stellen zu können.

Der Amtliche Lageplan ist nicht mit der Flurkarte gleichzusetzen. Flurkarten des Liegenschaftskatasters enthalten nur die Flurstücke und Flurstücknummern und eine grobe Darstellung, der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten.