Die Vorfälligkeitsentschädigung, abgekürzt VFE, ist ein Entgelt an die Bank, sobald ein Kredit oder ein Darlehen vor Ablauf der vertraglich festgelegten Frist getilgt wird. Diese Entschädigung wird ggf. auch dann fällig, obwohl der Darlehensbetrag noch nicht ausgezahlt ist (Nichtabnahmeentschädigung). Kündigt nicht der Darlehensnehmer, sondern die Bank aus wichtigem Grund, entsteht keine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern ein Schadensersatzanspruch entsprechend der VFE.