Für die Beurkundung des Immobilien-Kauvertrags wird eine Notargebühr fällig. Diese Notarkosten belaufen sich auf etwa 1,5 – 2 % des Kaufpreises und werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fest geregelt. Mit Abschrift des Immobilien-Kaufvertrags sendet der Notar ebenfalls die Rechnung der Notarkosten, die ohne Frist sofort, aus Kulanz maximal zwei bis drei Wochen nach Rechnungseingang, fällig ist.
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