Als Nutzungsfläche einer Immobilie wird die Fläche verstanden, die für einen bestimmten Zweck genutzt wird. Wohnflächen werden gesondert ausgewiesen, weswegen zur Nutzfläche z. B. Balkone, Keller oder Dachböden gezählt werden, nicht aber Flure (Wohnraum), Treppenaufgänge, Eingangsbereiche (Zweck-/Verkehrsflächen) oder Haustechnikräume.