WERDEN SIE IMMOBILIEN-TIPPGEBER BEI KROß IMMOBILIEN!
… UND HELFEN SIE IHREN BEKANNTEN IMMOBILIENVERKÄUFERN DEN PASSENDEN IMMOBILIENMAKLER ZU FINDEN! …
Angestellte, Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner, Studenten oder Pensionisten – Jeder kann bei uns Tippgeber werden! Ganz einfach ohne jegliche Verpflichtungen oder viel Zeitaufwand, ob sofort oder in naher Zukunft. Wir beraten Ihren empfohlenen Eigentümer individuell, professionell und absolut vertraulich, denn das ist unser Job! Sollte nach unserem Beratungsgespräch ein Maklervertrag zustande kommen und die Immobilie verkauft werden, erhalten Sie als Tippgeber von uns bares Geld!
WIE FUNKTIONIERT DIE IMMOBILIEN-TIPPGEBER-PARTNERSCHAFT?
Jeder von uns hat vielfältige Kontakte, wie Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen, Nachbarn, durch Hobbys oder sogar Eigentümergemeinschaften. Wenn Ihnen aus diesen Kreisen Menschen erzählen, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder im schlimmsten Fall sogar müssen, ist das keine einfache Sache. Vielleicht versucht der Eigentümer auch seit längerer Zeit seine Immobilie zu verkaufen und findet keinen Käufer oder ist ganz einfach mit dem Verkaufsprozess überfordert und auf Hilfe angewiesen. In diesen Fällen ist Ihr Tipp zu einem vertrauenswürdigen Immobilienprofi meist ein willkommener Ratschlag. Wir bieten Immobilieneigentümern gerne unsere Hilfe durch ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Soweit die Chemie stimmt und unsere angebotene Leistung zu den Vorstellungen des Eigentümers passt, kommt es häufig zu einer Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren.
WIE SIE EINEN IMMOBILIEN-TIPP ABGEBEN
Ganz einfach! Sie können uns den Tipp persönlich zukommen lassen, indem Sie uns anrufen oder sich hier online als Tippgeber anmelden. Gerne nehmen wir Ihren Tipp entgegen und behandeln ihn mit dem entsprechenden Feingefühl.
PERSÖNLICHE GRÜNDE, DIE FÜR EINEN IMMOBILIENVERKAUF STEHEN KÖNNEN:
- Ein Haus wird gebaut und die Eigentumswohnung soll verkauft werden
- Die Familie bekommt Zuwachs
- Das Eigenheim ist nach Auszug der Kinder zu groß geworden
- Wegen Schulden oder finanziellen Schwierigkeiten
- Eine Scheidung oder Trennung steht an
- Die Großeltern oder Eltern sind verstorben. Das Erbe soll gewinnbringend verkauft werden
- Ärger mit dem Mieter oder fehlende Mieteinnahmen
- Die eigene Immobilie wird aus anderen Gründen zur Last
ANZEICHEN UNBEWOHNTER IMMOBILIEN UND WIE SIE DIESE ERKENNEN:
- Die Immobilie macht insgesamt einen unbewohnten oder verwahrlosten Eindruck
- Sie sehen leere Fensterflächen ohne Gardinen
- Die Rollläden sind immer geschlossen
- Der Briefkasten ist überfüllt oder bleibt längere Zeit ungeleert
- Vor der Haustüre häufen sich Werbung und Zeitungen
- Der Garten wird nicht gepflegt
- Im Winter erfolgt kein Schneedienst
- Sie sehen, dass ein Umzug bevorsteht oder vor längerer Zeit ausgezogen wurde
IHRE TIPPGEBERPROVISION
Führt Ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch KROß IMMOBILIEN, ist uns das 10 % unserer Netto-Maklerprovision wert. Damit die Tippgeberprovision gerechtfertigt ist, muss es sich um einen „echten“ Tipp für uns handeln. Ein „echter“ Tipp bedeutet für uns, dass uns das Immobilienobjekt noch nicht bekannt ist oder noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten wird. Wird die Immobilie bereits öffentlich angeboten, wäre die zweite Möglichkeit, sich eine Tippgeberprovision zu verdienen, als „Türöffner“ zu agieren. In diesem Fall stellen Sie den ersten Kontakt aktiv zum Eigentümer her und nehmen vielleicht sogar beim ersten Beratungsgespräch teil. Selbstverständlich können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, befreundet oder sogar verwandt sein. Dies stellt kein Problem dar.