Als Makleralleinauftrag wird ein Exklusivauftrag mit einem einzigen Makler bezeichnet. Eine andere Bezeichnung ist auch der qualifizierte Makleralleinauftrag. Er legt fest, dass lediglich ein Immobilien-Makler für den Verkauf der Immobilie zuständig ist und keine weiteren Maklerbüros mit selbig vakanter Immobilie beauftragt werden. Allerdings können Kaufangebote anderer Makler weiterhin angenommen werden.