FRAGEN UND ANTWORTEN KROß IMMOBILIEN Immobilienmakler in Freiburg und Region

KROß IMMOBILIEN

HÄUFIGE FRAGEN – FAQ-BEREICH

HÄUFIGE FRAGEN RUND UM DEN IMMOBILIENVERKAUF, HOME STAGING UND KROß IMMOBILIEN AUS FREIBURG

FRAGEN ZUM MAKLERUNTERNEHMEN KROß IMMOBILIEN

Wir arbeiten sehr gerne mit Tippgebern zusammen und honorieren dies im Vergleich überdurchschnittlich. Möchten Sie vorab unsere spezielle Vermarktungsstrategie kennenlernen, um uns guten Gewissens an einen Immobilieneigentümer weiterempfehlen zu können, dann besprechen wir dies mit Ihnen gerne in einem unverbindlichen Gespräch. Bei uns gehen Sie keine Verpflichtungen ein!

Alle Details zum Tippgeber-Modell finden Sie auf unserer Immobilien-Tippgeber Seite.

Wir von KROß IMMOBILIEN sind ansässig in Freiburg im Ortsteil Rieselfeld und haben uns auf den Verkauf von privatem Wohneigentum in Baden-Württemberg spezialisiert. Da wir bestens organisiert und unsere Abläufe und Prozesse digitalisiert sind, d. h. wir durch modernste Softwaretechnologie unterstützt werden, können wir Immobilien problemlos in einem Radius von bis zu 2 – 3 Fahrstunden betreuen und zeitgleich sehr schnell auf Kundenwünsche und Anfragen reagieren. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Damit Sie sich einen kleinen Eindruck über die Kundenzufriedenheit in unserem Unternehmen bilden können, lesen Sie hier das persönliche Feedback – im Original und unverfälscht!

Zu den Kundenmeinungen.

Als Immobilieneigentümer fragen Sie sich bestimmt, was Sie bei einem ersten Beratungsgespräch mit uns erwartet. Die häufigsten Fragen lauten. Was erwartet mich? Welche Kosten kommen auf mich zu? Welche Unterlagen werden benötigt? Was kostet mich eine Immobilienberatung?, sind einige der häufigsten Fragen, die uns gestellt werden.

Was erwartet mich im Gespräch?

In einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch werden wir Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Immobilienvermarktung besprechen. Wie machen wir Interessenten auf Ihre Immobilie aufmerksam? Wie wecken wir Interesse? Wie bereiten wir diese Schritte optimal vor? Und vieles weitere wird im Detail besprochen. Wenn Sie möchten, werden wir im Anschluss Ihre Immobilie genauer einschätzen und Ihnen nach wenigen Tagen unsere Empfehlung zum Verkaufspreis mitteilen.

Was kostet mich eine Immobilienberatung?

Unser gemeinsames Gespräch ist kostenfrei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit wir Sie professionell beraten können, ist es gut, wenn Sie Grundrisse, Schnitte, Lageplan und bestenfalls eine Baubeschreibung zur Hand haben. Weitere Unterlagen sind im ersten Schritt nicht nötig.

FRAGEN ZUM ALTERSGERECHTEN WOHNEN

Nein, eine rollstuhlgerechte Immobilie ist immer barrierefrei, aber nicht alle barrierefreien Häuser und Wohnungen müssen rollstuhlgerecht sein. Eine Barriere stellt immer ein Hindernis dar, gleich aus welchem Grund dieses Hindernis besteht: Gesundheit/Krankheit, Alter, Bewegungseinschränkungen oder Immobilität. Möchten Sie mit einem Rollstuhl eine Immobilie beziehen, müssen Sie darauf achten, dass die Barrierefreiheit auch die Rollstuhleignung miteinbezieht.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Altersgerechtes Wohnen.

Eine altersgerechte Wohnung ist dann barrierefrei, wenn ein alter Mensch problemfrei in ihr leben kann. Benötigt er einen Rollstuhl oder Rollator, muss die barrierefreie Unterkunft zusätzlich rollstuhlgerecht sein. Eine Immobilie wird als seniorengerecht bezeichnet, wenn der Wohnraum, das Umfeld und die nähere Umgebung der Immobilie altersgerecht und barrierefrei bzw. barrierearm ist. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Artikel „Altersgerechtes Wohnen – Worauf bei Immobilien achten?“.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Altersgerechtes Wohnen.

Unter Umständen gibt es verschiedene Stellen, in denen altersgerechte Umbauten finanziell unterstützt werden. Vor allem bekannt ist die staatliche Investition, die durch die Förderung der KFW-Bank für Privatpersonen ermöglicht wird. Dieser Zuschuss in einer Höhe von bis zu 6.250 Euro kann auch beim Kauf einer barrierefreien Wohnung beantragt werden. Außerdem übernehmen Kranken- und Pflegekassen anteilig Umbauten, wenn der Umbau gesundheitlich notwendig ist oder spezielle Pflegehilfsmittel benötigt werden. Weiterhin kann bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten das Sozialamt bezuschussen.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Altersgerechtes Wohnen.

FRAGEN ZUM IMMOBILIENVERKAUF IM ALLGEMEINEN

Starten Sie den Verkauf erst, wenn Sie folgende Fragen geklärt haben.

  • Ist eine Anschlussimmobilie in Aussicht?
  • Muss bei einer vorzeitigen Kreditauflösung eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden?
  • Gibt es einen Renovierungsbedarf in der Immobilie?
  • Sind Liegenschaftskarte, Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, ggfs. Gebäudeversicherung, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Mietenaufstellungen, Wohngeldabrechnungen etc. vorhanden?
  • Gibt es Aufstellungen über die Instandhaltung der Immobilie (Instandhaltungskosten)?
  • Soll das Inventar mit verkauft werden?
  • Gibt es ein Vorkaufsrecht?
  • Wie hoch ist der Wert der Immobilie?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und Sie dabei noch unerfahren sind, dann stellt sich die Frage, ob Sie sich von einem Fachmann, wie z. B. einem Immobilienmakler, unterstützen lassen, um auch den optimalen Verkaufspreis zu erreichen.

Doch worauf sollen Sie achten, wenn Sie sich aus der unüberschaubaren Menge des Angebots umsehen? Wir finden Sie einen passenden Immobilienmakler?

Immobilienverkauf

Beim Immobilienverkauf gibt es vieles zu beachten. Halten Sie nicht in erster Linie Ausschau nach Immobilienmaklern, welche Ihren Dienst auf den ersten Blick kostenlos anbieten. Es ist klar, dass auch diese Branche von etwas leben muss und die doch meist sehr aufwendigen Leistungen nicht gratis anbietet, sondern immer einen gewissen Anteil an Provision aus dem Innenverhältnis (Immobilien-Verkäufer) oder Außenverhältnis (Immobilien-Käufer) berechnen wird. Stellen Sie sich oder dem Makler also zuerst die Frage, was Sie für die vereinbarten Leistungen für Ihr Geld bekommen werden.

Immobilienbewertung

An welchen Kriterien bemisst der Immobilienmakler den Verkaufspreis Ihrer Immobilie? Lassen Sie sich erklären, was den Wert Ihrer Immobilie ausmacht. Objektzustand, Bodenrichtwerte oder Lage sind nicht ausreichend für eine optimale Einpreisung. Bei der Immobilienbewertung gibt es einiges mehr zu beachten.

Tipp: Nicht derjenige ist ein guter Makler, der Ihnen den höchsten Preis verspricht! Bleiben Sie skeptisch und lassen Sie sich erklären, wie man den höchsten Preis auch erreicht. Das ist der Unterschied zwischen einer Verkaufsidee und Verkaufsstrategie.

Marketing und Bewerbung

Welche konkreten Maßnahmen sind für die Vermarktung geplant? Heutzutage ist es einfacher denn, je schnell selbst im Internet eine Anzeige zu schalten, aber aufgrund des großen Wettbewerbs auch umso schwieriger, den genauen Zielmarkt zu finden. Viele Suchende werden überschwemmt von Angeboten und Anzeigen, daher ist es äußert wichtig, dass Ihre Immobilie aus der Masse hervorsticht. Es ist nicht nur das Wo, sondern auch das Wie der Bewerbung. Ein guter Makler hat mehr Marketingmaßnahmen als Immoscout24 und Tageszeitung im Werkzeugkasten.

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Immobilienmakler Ihres Vertrauens den aktiven Markt optimal anspricht und auch den passiven Käufermarkt aktivieren kann. Zum passiven Käufermarkt gehören übrigens nicht die vorgelisteten Kunden, sondern jene Menschen, welche bei einem interessanten Immobilienangebot interessiert wären, aber nicht aktiv auf der Immobiliensuche sind.

Verkäufer- und Käufer-Korrespondenz

Ist eine gute Erreichbarkeit gewährleistet? Der Makler hat die Aufgabe eines Vermittlers inne, d. h. er entscheidet nicht für Sie, wer den Zuschlag bekommt. Er ist sogar dazu verpflichtet, Sie über jedes Kaufangebot zu informieren. Die meisten Interessenten geben nicht auf Anhieb das höchste Angebot ab, sondern möchten sich gerne an den Verkaufspreis „rantasten“. Es ist also umso wichtiger, jeden Interessenten ernst zu nehmen, für die zu verkaufende Immobilie zu begeistern und für sie zu gewinnen. Wie mit Ihnen und den zukünftigen Interessenten kommuniziert wird, ist also ein sehr wichtiger Punkt, auch wenn er auf Anhieb eher als selbstverständlich angesehen wird  – es leider aber nicht immer ist.

Tipp: Aufrichtige, schnelle, kompetente und objektive Kommunikation muss gewährleistet sein, damit Ihnen keine Kaufinteressenten verloren gehen.

Kaufpreisverhandlung

Hat der Makler Ihres Vertrauens eine Verhandlungsstrategie? Es geht schließlich um Ihr Vermögen, daher sollte es auch im Interesse des Immobilienmakler sein, sich dafür in Ihrem Sinne zu engagieren. Leider ist dies nicht immer so, wie uns Verkäufer berichtet haben. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass das erste Kaufangebot empfohlen wurde, obwohl die Schlange der Interessenten bis zur Straße reichte.

Tipp: Fragen Sie nach der praktizierten Verhandlungsstrategie. Werden alle Interessenten berücksichtigt oder wird nur der Erstbeste empfohlen? Seien Sie auch hier skeptisch. Es ist schließlich Ihr Vermögen!

Regionalität

Da ein guter Immobilienmakler Ihnen auch die Terminvereinbarung, Gespräche und die Besichtigung mit den Interessenten abnehmen sollten, ist es natürlich optimal, wenn er regelmäßig in der Nähe der zu vermarktenden Immobilie ist und Kaufinteressenten zeitnah Ihre Immobilien zeigen kann.

Tipp: Begrenzen Sie sich jedoch nicht auf den nächsten Immobilienmakler in Ihrer Ortschaft. Jemand mit Kompetenz kann auch über weitere Entfernungen die Immobilie bestens betreuen. Lass Sie sich auch die Organisation der Besichtigungen genau erklären.

Weitere Leistungen

Was geschieht nach dem Notar? Bei vielen Immobilienmaklern endet hier der Service, was auch durchaus üblich ist. Fragen Sie dennoch, ob Sie eventuelle Fragen auch nach dem Notartermin noch mit ihm klären können. Ein guter Makler wird Sie bis zum Schluss vertrauensvoll begleiten.

Unser Angebot an Sie: Falls wir Ihnen mit diesen Tipps helfen konnten und vielleicht sogar Ihr Interesse an unseren Leistungen geweckt haben, dann bieten wir Ihnen gerne ein persönliches, unverbindliches Gespräch zum Thema professionelle, strategische Immobilienvermarktung an.

Je nach Verkaufssituation ist das Zeitfenster für eine Immobilienbesichtigung größer oder kleiner. Ein klassisches Beispiel ist der Unterschied von Leerstand und Vermietung bzw. Eigennutzung. Möchte man eine nicht bewohnte Immobilie verkaufen, dann hat man natürlich mehr Freiheiten bei der Besichtigung als bei einer bewohnten Immobilie und kann sich voll auf die Interessenten konzentrieren.

Bei vermieteten Wohnungen oder Häusern ist es wichtig, ein gutes Verhältnis zu Mietern zu pflegen, sich gut abzustimmen und die Besichtigungen möglichst effektiv zu gestalten, ohne dabei die Interessenten zu kurz kommen zu lassen. In vielen Fällen kann man durch gute Vorbereitung und Aufbereitung aller wichtigen Unterlagen den Interessenten vorab einen guten Überblick verschaffen, sodass diese bei der Besichtigung sich auf offene Fragen und den räumlichen Eindruck und die Wirkung der Umgebung konzentrieren können. Dies spart allen Beteiligten Zeit und gehört zu einer professionellen Organisation dazu.

Besteht weiteres Interesse an der Immobilie, so vereinbart man eine Nachbesichtigung in der weitere Details, wie z. B. Renovierung, Umbaumaßnahmen oder die Einrichtungswünsche  besprochen werden können.

Soll ein Kaufvertrag für die Immobilie aufgesetzt werden, geht dies nicht ohne einen Notar. Der Notar ist der neutrale Mittler zwischen Käufer und Verkäufer. Er organisiert den Übergang des Eigentums und hat die Aufgabe, den Kaufvertrag aufzusetzen und beide Vertragspartner über die rechtliche Bedeutung und die Inhalte des Vertrages aufzuklären. Darüberhinaus achtet er darauf, dass der Kaufpreis gezahlt wird und beantragt die Eigentumsüberschreibung im Grundbuch. Der Notar muss dabei neutral bleiben und beide Seiten unparteiisch beraten. Dafür erhält er ein Honorar, welches in der Regel vom Käufer zu zahlen ist.

In vielen Fällen wird das Notariat vom Käufer ausgewählt. Gerne empfehlen wir auf Wunsch auch den Kontakt zu einem Notar in der Nähe des Käufers oder Objektes. Außerdem organisieren wir auch gerne vorab die benötigten Formalitäten, damit  beim eigentlichen Termin auch alles reibungslos abläuft.

Soweit man sich bei den Verhandlungen einig geworden ist und alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann ein Notartermin vereinbart werden.

Der Käufer bezahlt den Notar. Nach der Kaufvertragsunterzeichnung schickt der Notar eine Rechnung an den Käufer.

Der Kaufvertrag für das Haus oder die Wohnung bildet die wichtigste Grundlage, denn nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, den beide Parteien unterschrieben haben, berechtigt zum Eigentümerwechsel. Ein Handschlag oder eine mündliche Vereinbarung reichen hier nicht aus.

Folgende Punkte gehören in den Kaufvertrag.

  • Vertragsparteien: Wer verkauft an wen? Personalien, Wohnadressen, Personalausweisnummern.
  • Grundbuch und Sachstand: Ist die Immobilie belastungsfrei? Gibt es Belastungen sowie Dienstbarkeiten? Beispiele sind z. B. Wege- oder Kanalrechte, Erbpacht, die Teilungserklärung. In den Vertag gehören außerdem alle nötigen Angaben zum Grundbuch selbst (Blatt, Gemarkung, Flur und Abteilungen).
  • Vertragsgegenstand: Was wird verkauft? Was gehört dazu? Welche beweglichen Gegenstände werden mit mitverkauft?
  • Daten zum Übergang an Besitz, Nutzung und Lasten: Wann soll die Besitzübergabe erfolgen? Achtung: Geht der Besitz der Immobilie an den Käufer über, gehen damit auch alle Rechte, Pflichten und Kosten an ihn über, selbst wenn die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist!
  • Kaufpreis: Wie hoch ist der vereinbarte Preis? Welchen Wert hat das mit mitverkaufte bewegliche Inventar und die Ausstattung? Auf welches Bankkonto hat der Käufer den Kaufpreis zu zahlen und wann ist er fällig
  • Gewährleistungsansprüche: Dabei wird festgelegt, welche Garantien oder Ansprüche für eine Reparatur und Nachbesserung bestehen, falls Mängel bekannt sind oder ggfs. eintreten können.

Der Vorvertrag

Beide Parteien werden zum Abschluss eines Kaufvertrages durch einen Vorvertrag verpflichtet. In dem Vorvertrag sind bereits alle wesentlichen Punkte eines Kaufvertrages aufgeführt. Außerdem kann eine Klausel vereinbart werden, die Schadenersatzansprüche geltend macht, sollte eine der beiden Parteien vom Vertrag zurücktreten. Eine notarielle Beurkundung des Vorvertrages ist gesetzlich nicht erforderlich, sollte jedoch durchgeführt werden. Sind Sie sich sicher, dass Sie die Immobilie erwerben möchten, ist es möglich, einen Vorvertrag für den Immobilienkauf aufzusetzen. Dieser ist bindend für beide Parteien, d. h., der Interessent verpflichtet sich, die Immobilie zu kaufen und der Verkäufer verpflichtet sich, die Immobilie dementsprechend zu verkaufen. Auch für den Vorvertrag zum Hauskauf ist ein Notar nötig, d. h., es fallen doppelt Notarkosten an.

In den meisten Fällen reicht der übliche Kaufvertrag, ein Vorvertrag ist in der Regel nicht nötig.

Alle notwendigen Dokumente sollten bereits vor dem Notartermin vom Notar eingesehen werden können und ihm tatsächlich vorliegen. Zum Beispiel gilt dies besonders für Teilungserklärungen beim Kauf einer Eigentumswohnung. Sie sind unerlässlicher Bestandteil zum Kaufvertrag, da sie den Miteigentumsanteil oder die Sondernutzungsrechte für Terrassen, Gartenanteile, Garagen usw. beschreiben.

Zur Vertragsunterzeichnung beim Notar bringen beide Parteien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Bei juristischen Personen ist zum Nachweis der Identität und der Vertretungsberechtigung ein Handelsregisterauszug erforderlich.

Vor der Unterzeichnung des Vertrags ist der Notar verpflichtet, den Vertragsentwurf vollständig zu verlesen. Sie haben hier die Gelegenheit, noch Fragen zu stellen. Sie dürfen den Notar beim Vorlesen unterbrechen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben, etwas nicht korrekt geschrieben worden ist oder Sie Änderungen wünschen.

Gibt es keine weiteren Einwände und stimmen alle Beteiligten dem Inhalt des Kaufvertrages zu, wird der Notar schließlich die Unterschriften der Vertragsparteien notariell beglaubigen.

Generell ist der beste Zeitpunkt eine Immobilien zu verkaufen, wenn die persönlichen und äußeren Umstände dies zeitgleich begünstigen. Persönliche Gründe können z. B. ein notwendiger Umzug aus privaten oder beruflichen Gründen sein, äußere Umstände sind z. B. der Zeitpunkt der Vermarktung. Bestimmte Wochen im Jahr können den Verkauf begünstigen oder erschweren. Lesen Sie hierzu unsere Beiträge Immobilienverkauf im Frühling oder Immobilienverkauf im Sommer.

FRAGEN ZUM IMMOBILIENVERKAUF MIT HOME STAGING

Home Staging ist ein Marketing-Modul für den Immobilienverkauf und deswegen eines der wichtigsten Mittel, eine Immobilie verkaufsstark auf dem Immobilien-Markt zu präsentieren. Studien beweisen, dass sich durch professionell umgesetztes Home Staging die Immobilie nicht nur um 50 % schneller verkaufen lässt, sondern auch, dass sich der Erlös der Immobilie im Vergleich zwischen 11 % und 20 % erhöht. Denn Home Staging ermöglicht es Interessenten, sich die Räume visuell besser und individuell auf sich bezogen vorzustellen, da lediglich 20 % aller Menschen die Vorstellungskraft besitzen, sich selbst anhand von unvorteilhaften Bildern oder Grundrissen in der Immobilie zu sehen. Lesen Sie mehr zum Home Staging in unserem Artikel „Home Staging – Das Design des erfolgreichen Immobilienverkaufs“.

Grundsätzlich gibt es keine Statistik darüber, für welche Kosten Home Staging im Durchschnitt angeboten wird. Es gibt Immobilienmakler-Büros, die zwischen 1-3 % des Verkaufspreises berechnen oder andere, die Komplettpakte zu Pauschalpreisen anbieten. Bei KROß IMMOBILIEN erhalten Sie das Home Staging inklusive. Lediglich eventuell anfallenden Renovierungskosten müssen berechnet werden, damit sich die Immobilie zu einem höheren Preis verkaufen lässt. Doch dies sprechen wir individuell mit Ihnen ab.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Home Staging.

Home Staging und Interior Design wird gerne in einem Atemzug genannt. Doch das Interieur-Design bezieht sich vor allem auf eine Raumausgestaltung zur Verkaufspräsentation der Raumausstattung, wie Sie es aus Möbelgeschäften kennen. Die Grundlage des Verkaufs beim Home Staging sind jedoch keine Möbel oder Gegenstände, sondern eine Immobilie. Letztendlich arbeiten beide Methoden nach dem gleichen Prinzip, doch das Verkaufsziel ist ein grundlegend anderes.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Home Staging.

Ja, insoweit ein umfassendes, professionelles Home Staging vollzogen worden ist, kann die Immobilie, wie Studien beweisen, bis zu 50 % schneller verkauft werden. Sicherlich ist das Home Staging nicht der einzige Punkt einer professionellen Immobilienvermarktung, aber einer der wichtigsten, seine Fähigkeiten überhaupt zum Einsatz bringen zu können, weil sich schnell ernsthafte Interessenten auf das Angebot melden.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Home Staging.

Genauso individuell wie Ihre Immobilie zu einer anderen verglichen werden kann, sieht es mit der Dauer des Home Stagings aus. Die Dauer hängt immer davon ab, wie groß die Immobilie, das Haus, die Wohnung und das Grundstück sind und auch, in welchem Zustand sich das Eigentum befindet. Je mehr Reparaturarbeiten notwendig werden, desto länger dauert es, die Immobilie durch Home Staging aufzuwerten. Ebenfalls eine Rolle spielt, ob die Immobilie zum Verkaufszeitpunkt noch bewohnt ist oder leer steht. Für unsere Vorbereitung sollten Sie in jedem Fall ein paar Tage einrechnen, damit wir Ihnen individuell sagen können, wie lange die anfallenden Arbeiten dauern werden.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Home Staging.

Schnell lässt sich der Schluss erbringen, dass eine Immobilie, die verkauft werden soll, jetzt ja nicht mehr noch renoviert werden müsse. Ein Fehlschluss, der Sie am Ende einen merkbaren finanziellen Verlust erleiden lässt. Tatsächlich zeigt sich, dass die Kosten kleiner Reparaturen und Renovierungen an einer Immobilie sehr viel geringer ausfallen als der Differenzbetrag, der entsteht, wenn die Immobilie unrenoviert verkauft werden soll. Tatsache ist, dass jede leicht zu behebende Blessur zu empfindlichen Preisreduzierungen in den Verkaufsverhandlungen führt. Ganz gleich, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht, die Immobilie wird ohne Preis-Entgegenkommen nicht verkauft, wenn keine Reparaturen stattgefunden haben.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Home Staging.

FRAGEN ZUM IMMOBILIENVERKAUF BEI ERBE

Sind Sie Alleinerbe, können Sie frei entscheiden, wie mit der Erbimmobilie verfahren werden soll: selbst beziehen, verkaufen oder vermieten. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, muss die Erbengemeinschaft einvernehmlich entscheiden, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder von einem der Miterben zur alleinigen Verwaltung abgelöst wird.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.

In erster Linie ist eine Erbschaftssteuer vom Staat vorgesehen. Diese allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt oder mit Freibeträgen angerechnet werden, wie bei einem engen Verwandtschaftsverhältnis. Auch die vorherige Nutzung der Immobilie in Bezug auf die zukünftige kann Einfluss auf die Höhe der Erbschaftssteuer nehmen. Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Möglichkeiten in unserem Artikel „Immobilie geerbt, was tun? – 10 Tipps rund um die Erbimmobilie“.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.

Es ist durchaus möglich, dass die Erbengemeinschaft die geerbte Immobilie gemeinsam vermietet. Dieser Schritt sollte allerdings aufgrund des bestehenden Konfliktpotentials sehr gut durchdacht werden. In den meisten Fällen ist dann anzuraten, die Erbengemeinschaft als eine Personengesellschaft eintragen zu lassen. Erfahren Sie auch hierzu mehr in unserem Artikel zu Erbimmobilien.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.

Liegt weder ein Testament noch ein Erb- oder Erb- und Ehevertrag vor, fällt das Vermächtnis immer an den nächststehenden Verwandten (Ehepartner, leibliche und adoptierte Kinder), da das Gesetz die rechtliche Erbfolge vorsieht. Sind weder Ehepartner noch Kinder vorhanden, erben Enkel und Urenkel. Erst danach Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen und nach diesen die Großeltern und weitere Familienangehörige je nach Familiengrad. Ist kein familiärer Erbe vorhanden, erbt der Staat bzw. das Bundesland.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.

Der Erbschein bestätigt, dass das Erbe angetreten wurde und verzeichnet genau, was wem vererbt worden ist. Der Erbschein wird beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen beantragt. Sobald der Erbschein beantragt wurde, kann das Erbe nicht mehr ausgesetzt werden. Der Erbschein kann weiterhin für die gesamte Erbgemeinschaft als auch als Teil-Erbschein für jeden Miterben beantragt werden.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.

Vor allem dann, wenn Schulden geerbt werden sollen oder das Vermächtnis aus beispielsweise Immobilien besteht, die der Erbe finanziell nicht unterhalten kann, sollte über ein Ausschlagen des Erbes nachgedacht werden. Hierfür haben Sie sechs Wochen Zeit, bevor das Nachlassgericht wissen muss, ob das Erbe angetreten oder abgelehnt wird. Verstreicht die Frist ohne Rückmeldung ans Gericht, gilt das Erbe als angenommen.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.

Um Eintragungen und Anpassungen im Grundbuch durchführen lassen zu können, benötigen Sie Ihren Erbschein, der bestätigt, dass Sie Erbe sind und dieses angenommen haben. Da die Grundbucheintragung normalerweise mit Gebühren verbunden ist, haben Sie bei Erbimmobilien zwei Jahre Zeit, die Eintragung gebührenfrei vornehmen zu lassen. Danach berechnet sich die Gebühr nach dem Immobilienwert.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.

FRAGEN ZUM IMMOBILIENVERKAUF BEI SCHEIDUNG

Ist die Immobilie ein Doppel- oder Mehrfamilienhaus, kann sie bei einer Teilungserklärung anteilig auf die Partner aufgeteilt werden. Jeder Partner wird so Alleineigentümer seines Anteils der Immobilie (z. B. je eine Hälfte des Doppelhauses oder eine bestimmte Anzahl Wohnungen im Mehrfamilienhaus).

Die Aufteilung einer einzelnen Immobilie hingegen kann durch die Realteilung passieren. Hierbei sind i. d. R. Umbauten notwendig, damit der jeweilige Anteil der Immobilie eigenständig verwaltet, vermietet oder bewohnt werden kann. Die Anteile gehen ins Alleineigentum des jeweiligen Partners über. Eine Realteilung ist oftmals nicht günstig umsetzbar und auch eine selten gewählte Variante.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zum Immobilienverkauf bei Scheidung.

Die Teilungsversteigerung kommt dann zum Tragen, wenn die Partner sich bei der Scheidung nicht auf eine Veräußerung der Immobilie einigen können. Sie sollte immer der letzte Ausweg in der Scheidung sein, damit keine finanziellen Einbußen entstehen. Diese Art der Zwangsversteigerung kann ohne Zustimmung des anderen Partners beim Amtsgericht beantragt werden, damit der Erlös der Versteigerung auf die Partner verteilt werden kann.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zum Immobilienverkauf bei Scheidung.

Die Erbimmobilie verbleibt zu jedem Zeitpunkt im Alleineigentum des einzelnen Erben, auch wenn das Erbe während der Ehe angetreten wurde. Lediglich Wertsteigerungen, die die Immobilie während der Ehe erfahren hat, werden in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mitaufgenommen. Mehr hierzu lesen Sie auch in unserem Artikel „Was beachten bei Scheidungsimmobilien? – 10 Tipps zum Hausverkauf nach Scheidung“.

Haftbar ist und bleibt immer der Vertragspartner des Finanzunternehmens. Aus diesem Grund wünschen Banken bei einer Immobilienfinanzierung die Unterschrift beider Ehepartner unter Kreditverträgen. Eine Scheidung ändert das Vertragsverhältnis nicht. Jeder, der eine Unterschrift geleistet hat, bleibt voll haftbar, und kommt einer der Partner der Tilgung aus welchem Grund auch immer nicht nach, ist der andere auch nach vollzogener Scheidung für die kompletten Verbindlichkeiten verantwortlich.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zum Immobilienverkauf bei Scheidung.

WISSENSWERTES ÜBER FREIBURG UND DIE REGION

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