Sobald ein Grundstück oder der Anteil an einem Grundstück gekauft (erworben) wird, fällt die Grunderwerbsteuer (GrESt) als Nebenkostenstelle des Grundstückskaufs an. Der Steuersatz wird vom Bundesland festgelegt. Die Grunderwerbsteuer wird sechs bis acht Wochen nach Beurkundung des Immobilien-Kaufvertrags im Grunderwerbsteuerbescheid erhoben und muss daraufhin innerhalb von vier Wochen vom Immobilienkäufer beglichen werden.