Das Alleineigentum einer Immobilie besteht dann, wenn nur ein Eigentümer vorhanden ist (sprich: keine Erbengemeinschaft, kein Ehepartner oder andere Miteigentümer). Dem Alleineigentümer unterliegen allein alle Rechte und Pflichten, die die Immobilie betreffen. In Bezug auf einen Nachlass, wird ein Alleinerbe ohne Miterben zum Alleineigentümer einer Immobilie.