Der Erbbauzins begründet sich auf das lat. solarium und bezeichnet ein Entgelt, das regelmäßig für die Nutzung eines Grundstücks an den Eigentümer (Erbbaurechtsgeber) anfällt, auf dem gebaut werden soll und/oder eine Immobilie unterhalten wird. Der Erbbauzins wird als Bezahlung für das Erbbaurecht verstanden. Der Erbbauzins wird im Voraus festgelegt und auf Grund des aktuell bestehenden Bodenwerts berechnet.