Vor allem bei Krediten mit langen Laufzeiten (z. B. Immobilien-Kredit) wird eine Sollzinsbindung vereinbart. Für eine gewisse Laufzeit zwischen fünf und 20 Jahren wird dieser Festzins vertraglich festgehalten, sodass sicher ist, dass er im genannten Zeitraum unveränderlich bleibt. Ist der Kredit nach Ablauf der Sollzinsbindungsfrist noch nicht getilgt, wird der Zins auf Grundlage der aktuellen, variablen Bezinsung fortgeführt.