Als Baulast wird eine Verpflichtung des Immobilieneigentümers bezeichnet, die feststellt, welche Dinge mit einem Grundstück getan und nicht getan werden dürfen oder welche auch geduldet werden. Diese Verpflichtung besteht gegenüber der Baubehörde, die Baulasten in ein Baulastenverzeichnis einträgt. Beispiel: Wird festgelegt, dass ein Grundstück nicht mit Wohnimmobilien bebaut werden darf, wird die Baugenehmigung für derartige Immobilien auf jeweiligem Grundstück nicht erteilt.
Baulast
Über den Autor: KROß IMMOBILIEN
Erleben Sie mit uns den Immobilienverkauf von heute! KROß IMMOBILIEN aus Freiburg setzt auf hohe Qualität und moderne Technologien. Dies, gepaart mit der persönlich guten Beratung unserer Immobilienmakler, ergibt ein „Rundum-Sorglos-Paket“. Mit professionellen Immobilienfotos & Immobilienvideos, zeitgemäßer Darstellung von wichtigen Unterlagen und vielem mehr. So vermeiden wir Besichtigungstourismus, bieten Interessenten einen optimalen ersten Eindruck und erzielen für Eigentümer beste Ergebnisse. Von Freiburg im Breisgau aus betreut KROß IMMOBILIEN Ihre Immobilie durch strukturierte und automatisierte Prozesse problemlos auch über mehrere Stunden Fahrzeit hinweg.