Als Baulast wird eine Verpflichtung des Immobilieneigentümers bezeichnet, die feststellt, welche Dinge mit einem Grundstück getan und nicht getan werden dürfen oder welche auch geduldet werden. Diese Verpflichtung besteht gegenüber der Baubehörde, die Baulasten in ein Baulastenverzeichnis einträgt. Beispiel: Wird festgelegt, dass ein Grundstück nicht mit Wohnimmobilien bebaut werden darf, wird die Baugenehmigung für derartige Immobilien auf jeweiligem Grundstück nicht erteilt.