Das Erbbaurecht (lat. superficies) bezeichnet das Recht, auf einem nicht eigenen Grundstück eine Immobilie zu errichten und/oder eine solche zu nutzen/zu unterhalten. Dieses Recht wird durch einen regelmäßigen und vorab festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer bezahlt. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch und zusätzlich im Erbbaugrundbuch schriftlich festgehalten.