In der Teilungserklärung hält fest, wer Eigentümer bzw. Miteigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist. Die notariell beglaubigte (nicht notwendig, aber in der Regel beurkundete) Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt abgegeben, um die Eigentümer im Grundbuch einzutragen