Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur Auszahlung des langfristigen Darlehens. Zugesagte Mittel können in der Bauphase nicht immer so schnell zur Verfügung gestellt werden, wie es z. B. zur Begleichung der in kurzen Abständen anfallenden Handwerkerrechnungen erforderlich ist. Abhilfe kann in einem solchen Fall eine Zwischenfinanzierung schaffen.