Nach dem Kauf einer Immobilie fallen Grundbuchkosten an, um die Eigentümerverhältnisse im Grundbuchamt zu ändern. Diese belaufen sich in der Regel auf 0,5 % des Kaufpreises. Es ist möglich, eine vertragliche Vereinbarung mit dem Verkäufer zu treffen, sich die Grundbuchkosten zu teilen. Vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung und nach Übergabe der Immobilie sind die Grundbuchkosten mit einem etwa zweiwöchigen Zahlungsziel fällig. Die Grundbuchkosten entfallen bei Erbimmobilien, wenn die Umschreibung innerhalb von zwei Jahren erfolgt.