(von althochdeutsch wird: Preis) Bei der Beleihung einer Sicherheit wird vom Kreditgeber einem Vermögensgegenstand (z. B. einem Grundstück) ein bestimmter Wert, der Beleihungswert, zugeordnet; dieser Wert bestimmt die Höhe der möglichen Beleihung. Faustregel: 80 Prozent des Verkehrswerts ist der durchschnittliche Beleihungswert.