Vorteile des Makleralleinauftrags
Beauftragen Sie einen Immobilienmakler, um Ihre Immobilie in Freiburg zu verkaufen, bieten sich unterschiedliche Vertragsarten an. Ihnen gemein ist, dass die Provision an den Immobilienmakler erst dann bezahlt wird, wenn Ihre Immobilie verkauft wurde. Mit dem Makleralleinauftrag bieten sich Ihnen mehr Vorteile als mit anderen Verträgen, deswegen schauen wir uns heute die Details an. Denn es gibt einen Unterschied zwischen einem einfachen und einem erfolgreichen Verkauf – etwa darin, wie schnell die Immobilie verkauft wird oder zu welchem Preis.
Makleralleinauftrag – was ist das überhaupt?
Der Makleralleinauftrag, auch Makler-Exklusivvertrag genannt, bedeutet, dass Sie Ihre Immobilie lediglich einem Makler zum Verkauf anvertrauen. Wie es bei den vielen Köchen ist, die den Brei verderben, so ist es auch beim Immobilienverkauf und den beauftragten Immobilienmaklern. Da eine Zusammenarbeit als Team nicht stattfindet, arbeitet jeder Immobilienmakler nach seinen eigenen Marketingplänen – die einen besser, die anderen schlechter. Doch nur, weil Ihre Immobilie von verschiedenen Immobilienmaklern angeboten wird, verkauft sie sich nicht schneller oder gar zu einem besseren Preis. Das Gegenteil ist der Fall. Erfolgreich verkaufen Sie tatsächlich nur mit dem Makleralleinauftrag. Also einem Vertrag, der einem einzigen Immobilienmakler das alleinige Recht gibt, Ihre Immobilie zu verkaufen, solange Sie mit diesem zusammenarbeiten.
Fakten zum Makleralleinauftrag
Schließen Sie einen Immobilienmakler-Alleinauftrag mit einem Freiburger Immobilienmakler wie KROß IMMOBILIEN, dann sorgt auch nur dieser Immobilienmakler dafür, dass Ihre Immobilie auf den Markt angeboten wird, und Sie erhalten das komplette Vorteilspaket. Es sind keine weiteren oder anderen Immobilienmakler im Spiel.
Eine Variante des Alleinauftrags ist der qualifizierte Alleinauftrag. Der reguläre Alleinauftrag ermöglicht zwar nicht die Suche nach Käufern durch andere Makler, aber durch den Eigentümer selbst. Beim qualifizierten Alleinauftrag werden auch die vom Immobilienverkäufer gefundenen Interessenten an den Immobilienmakler weitergeleitet. Denn der Immobilienmakler kümmert sich dann um alles, was den Immobilienverkauf im Weiteren betrifft, damit alle rechtlichen Angelegenheiten versiert und qualifiziert abgewickelt werden. Ein Vertrag für einen qualifizierten Alleinauftrag wird immer individuell und gemeinsam zusammengestellt, Vordrucke dürfen hierfür nicht verwendet werden.
Die Laufzeiten eines Alleinauftrags können unterschiedlich festgelegt werden, einige vereinbaren Verträge über drei Monate, was allerdings recht unrealistisch ist, wenn die Vorbereitung des Immobilienverkaufs professionell und hochwertig sein soll. Gängig sind daher Laufzeiten zwischen sechs und bis zu zwölf Monaten.
Nachteile für Immobilienverkäufer ohne Alleinauftrag
Die Vorteile erklären sich an einem Negativ-Beispiel am einfachsten. Stellen Sie sich vor, die erlauben drei Immobilienmaklern mit einem einfachen Maklervertrag Ihre Freiburger Immobilie auf dem Markt anzubieten. Sie haben keine vertragliche Sicherheit, denn dies muss beim einfachen Maklervertrag nicht schriftlich erfolgen, und die Vereinbarung ist zeitlich unbegrenzt. Jeder kann sich jederzeit zurückziehen und somit gibt es keine Sicherheiten.
Der Makler, der einen Käufer für Ihre Immobilie findet und den Sie akzeptieren, erhält die Provision.
Das Szenario
Immobilienmakler A stellt nun die Immobilie mit ein paar nebenbei gemachten Bildern auf den Portalen ein. Immobilienmakler B nimmt einen anderen Preis und bietet die Immobilie ebenfalls an. Immobilienmakler C kontrolliert die Quadratmeterangaben und korrigiert diese, bevor er Ihre Immobilie bei anderen Portalen einträgt.
Nun finden Immobilieninteressenten ihre Immobilie mit schlechten oder keinen Bildern, unterschiedlichen Angaben und unterschiedlichen Preisen im Internet. Wären Sie der Interessent, käme Ihnen da nicht auch der Gedanke, dass mit der Immobilie etwas nicht stimmt? Misstrauen ist einer der wahrscheinlichsten Gründe, warum eine Immobilie „verbrennt“. Das ist der Begriff dafür, dass eine Immobilie nicht verkauft wird, weil keine oder nur schlechte Angebote abgegeben werden. Ein weiterer Grund dafür ist, dass s