
Scheidungsimmobilie – das ist zu beachten!
Schwierige Zeiten kommen oft nicht komplikationslos daher. Scheidungsimmobilien sind eines der besten Beispiele dafür. Wer erhält die gemeinsam erworbene Immobilie nach der Scheidung? Was passiert mit der Hypothek? Kann die Immobilie nach der Scheidung verkauft werden und unter welchen Bedingungen? Wir schauen heute auf die Scheidungsimmobilie, die ein Teil der Veränderung ist, die nun ansteht.
Wem gehört die Immobilie nach der Scheidung?
Tatsächlich muss individuell begutachtet werden, wem die Immobilie und zu welchen Anteilen sie diesem gehört. Denn nicht in jeder Situation gehört eine Immobilie zu gleichen Teilen beiden Partnern. Überdies werden auch bei einem Immobilienverkauf nach der Scheidung die Anteile des Erlöses nicht zwingend nach den Anteilen des Eigentums gerechnet, da hier noch weitere Faktoren zu berechnen sind. Darum kümmern sich Anwälte und Rechtsexperten. Um jedoch die erste Frage nach den Anteilen der Immobilie selbst zu klären, ist die Eintragung des Grundbuchamts zu prüfen.
Ebenfalls zu beachten sind die Angaben etwa in einem vorhandenen Ehevertrag. Hier sind die Regelungen der Zugewinngemeinschaft zu beachten.
Hat einer der Eheleute die Immobilie geerbt, so ist die Immobilie nicht in den Besitz der Ehe eingegangen. Rechtlich wird aber geklärt, sobald beide Seiten zur Modernisierung und Aufwertung der Immobilie während der Ehe beigetragen haben.
Warum Immobilie nach der Scheidung behalten?
Entscheiden Sie sich für die Scheidungsimmobilie, dann aus guten Gründen, wie etwa der wirtschaftlichen Möglichkeiten nach Zahlung einer Ablöse an den ehemaligen Partner. Haben Sie sich freundschaftlich getrennt, lässt sich auch darüber nachdenken, die Scheidungsimmobilie gemeinsam zu verwalten und zu vermieten. Möglicherweise ermöglichen die finanziellen Ressourcen und die gütliche Trennung, dass die Immobilie in beider Besitz bleibt und dennoch nur ein Partner in dieser wohnt. Die sauberste Lösung jedoch ist die Ablösezahlung oder der gemeinsame Verkauf der Immobilie.
Warum sich für den Immobilienverkauf nach einer Scheidung entscheiden?
Es geht nicht darum, ob eine Scheidung gütlich verläuft oder die Trennung unschön vonstattengeht. Vielmehr geht es darum, etwas endgültig zu beenden, einen Schlussstrich zu ziehen. Dazu kann auch der Verkauf der Scheidungsimmobilie gehören. Sind sich beide Parteien einig, ist dies ein guter Grund, damit neue Erinnerungen an einem neuen Ort generiert werden können.
Auch die finanzielle Lage der einzelnen Partner kann Grund dafür sein, dass die Immobilie nach der Scheidung nicht gehalten werden kann. Denn auch Eigentum verursacht Kosten, die ein Partner allein möglicherweise nicht zu tragen imstande ist. Der Immobilienverkauf nach der Scheidung ist dann auf mehreren Ebenen eine Erleichterung. Gerne beraten wir Sie bei KROß IMMOBILIEN aus Freiburg zu den Möglichkeiten und der Wirtschaftlichkeit. Auf Wunsch mit einem Finanzberater unseres langjährigen Vertrauens.
Bestehen Finanzierungen, die getilgt werden müssen, kann es ratsam sein, sich ebenfalls für einen Immobilienkauf zu entscheiden. Denn haben beide Partner unterschrieben, kann das Finanzinstitut auch von beiden Partnern den vollen Betrag einfordern.
Immobilienverkauf nach Scheidung – so funktioniert´s!
Nehmen Sie sich Zeit, das ist erstes Gebot. Auch wenn die Angelegenheit schnell über den Tisch gehen soll und Sie gerne rasch abschließen möchten, sollte ein Immobilienverkauf nicht zwischen Tür und Angel passieren. Machen Sie sich selbst keinen Druck und lassen Sie sich keinen Druck von außen auferlegen. Gerne beraten wir Sie als unabhängige Experten bei KROß IMMOBILIEN aus Freiburg über die faktische Lage, über die Möglichkeiten und auch die Lage des Immobilienmarkts in Freiburg und Region. Denn nur so vermeiden Sie große Verluste, die bei übereilten Entscheidungen und Aktionen nicht selten passieren.
Der erste Schritt ist ohnehin die Ablösung der Scheidungsimmobilie, also der Verkauf der Anteile des einen Partners an Sie. Auch könnte eine Teilungserklärung stattfinden, bei der ein Teil des Hauses dem ehemaligen Partner, der andere an Sie selbst geht, etwa bei Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern. So könnte etwa eine Wohnung dem einen Partner, die andere dem anderen gehören, über die jeweils frei verfügt und diese somit auch verkauft werden kann. Ähnliches gilt für die Realteilung, insoweit Umbauten oder Gegebenheiten für eine räumliche Teilung sorgen.
All diese Möglichkeiten bieten Ihnen nach der Entscheidung die Chance, Ihren Anteil oder die gesamte Immobilie zu verkaufen. Als letzte Möglichkeit kommt die Teilungsversteigerung ins Spiel, sollte zwischen den ehemaligen Ehepartnern keine Einigung erzielt werden. Dies allerdings sollte der letzte Weg sein. Nicht nur, weil die Fronten sich noch mehr verhärten und Gerichtsbarkeiten Geld kosten. Auch weil sie auf diesem Weg niemals den Wert der Immobilie erhalten, wie es bei einem regulären Immobilienverkauf etwa durch einen Immobilienmakler wie KROß IMMOBILIEN aus Freiburg wäre.
KANN EINE IMMOBILIE WÄHREND DES TRENNUNGSJAHRES VERKAUFT WERDEN?
Noch während der Trennung und vor der endgültigen Scheidung kann die Immobilie veräußert werden, nicht jedoch vor Ablauf des einjährigen Trennungsjahrs. Auch ein Einklagen der Zustimmung ist dann möglich, sollte der Ex-Partner sich weigern.
KANN DIE SCHEIDUNGSIMMOBILIE INS EIGENTUM DER KINDER GEHEN?
Alternativ kann die Scheidungsimmobilie schon jetzt auf Ihre Kinder übertragen werden, insoweit Sie sich mit Ihrem Ex-Partner einig darüber sind. Die Kinder müssen bei diesem Prozess allerdings volljährig sein, andernfalls entscheidet das Vormundschaftsgericht über die Situation. Wichtig zu wissen ist in diesem Fall, dass alle Rechte und Pflichten bei der Übertragung übertragen werden. Das bedeutet auch die Instandhaltung, die Kosten und dergleichen. Für eine ausführliche Besprechung dieser Situation sollten Sie sich daher Zeit nehmen.
WAS PASSIERT MIT FINANZIERUNGEN UND HYPOTHEKEN NACH DER SCHEIDUNG?
Die Finanzierungsverträge bleiben nach einer Scheidung gültig. In der Regel verlangen Banken und Finanzinstitute von beiden Ehepartnern eine Unterschrift, sodass nach der Scheidung beide für die weitere Tilgung der Kredite, Darlehen und Hypotheken verantwortlich sind. Letztendlich gilt, der, der die Unterschrift setzt, ist rechtlich an den Vertrag gebunden. Gibt es Verträge, die nur von einem Partner unterschrieben sind, ist auch nur dieser vertraglich verpflichtet und haftet.: IMMOBILIENVERKAUF NACH SCHEIDUNG
Der Immobilienverkauf nach einer Scheidung sollte gut überlegt werden und kann mitunter die beste Lösung unter mehreren Optionen wie auch vielfältigen Aspekten sein. Gerne beraten wir Sie, bevor Sie eine Entscheidung für oder gegen den Immobilienverkauf treffen. Mit unserer Mediator-Ausbildung ist es möglich, gemeinsam nach Entscheidungen zu suchen. Vereinbaren Sie gerne Ihren kostenlosen Ersttermin bei uns, der selbstredend unverbindlich für Sie ist!
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Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten und füllen Sie hier in wenigen und einfachen Schritten unser Formular zur kostenlosen Immobilienbewertung aus. Wenn Sie eine Immobilie in der Region Freiburg oder der Region Schwarzwald veräußern möchten, dann ist die richtige Einpreisung durch eine professionelle, bankenunabhängige und an Ihre Region angepasste Immobilienbewertung wichtig. Mit Ihren angegebenen Eckdaten können wir uns einen ersten Eindruck zum Objekt verschaffen und uns vorbereiten. Danach besprechen wir telefonisch Ihr Vorhaben und vereinbaren einen Termin für eine Immobilienbesichtigung vor Ort. Die Besichtigung ist notwendig, da die Bausubstanz, die Ausstattung, die Lage, das direkte Umfeld und das Wohngefühl wichtige Faktoren für die finale Einpreisung sind. Anschließend werten wir die Ergebnisse aus und übermitteln Ihnen unseren empfohlenen und an die Region angepassten Angebotspreis für Ihre Immobilie. Aufgrund der finalen Immobilienbewertung entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen möchten. Konnten wir Ihr Interesse wecken? Schicken Sie uns die notwendigen Eckdaten zu Ihrer Immobilie oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihren Kontakt!
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