IMMOBILIE GEERBT – WAS NUN?
Es klingt wie ein Traum: Immobilie geerbt. Doch was nun? Einfach ein Haus oder eine Wohnung zu erben funktioniert nicht ohne Verantwortlichkeiten, Rechtewissen und Pflichten. Mal abgesehen davon, dass mit dem Erbe einer Immobilie meist auch eine große Trauer um den Verlust eines Menschen verbunden ist. Das erschwert so manche Entscheidungen ohne Hilfe von Außen. Was also passiert beim Erbe einer Immobilie und worauf ist zu achten? Schauen wir auf die Details!
IMMOBILIEN-ERBE AUSSCHLAGEN ODER ANNEHMEN?
Wer nicht direkt betroffen ist, mag sich fragen, wer schon das Erbe einer Immobilie ausschlagen würde. Aber tatsächlich ist das eine wichtige Überlegung. Eine Immobilie ist nicht nur ein Stück Eigentum, sondern auch eine Ausgabe in der Buchhaltung. Sich zu entscheiden, eine Immobilie auszuschlagen, also das Erbe auszuschlagen, wenn es sich um das Erbe eines geliebten Menschen handelt, ist einfacher gesagt als getan. Nehmen Sie sich also Zeit und denken Sie samt dem Taschenrechner darüber nach, ob Sie das Immobilien-Erbe annehmen wollen oder gar auch können.
WORAUF ACHTEN BEI DER ERB-ENTSCHEIDUNG?
Schauen Sie auf die Details und informieren Sie sich, ob es Miterben gibt, also eine Erbengemeinschaft, die mitentscheiden. Achten Sie darauf, ob Belastungen auf der Immobilie liegen, die Sie miterben würden, und wie hoch die Nebenkosten sind.
Rechnen Sie nach, ob Sie sich diese leisten können und ob das Erbe der Immobilie an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, die Sie einhalten müssten. Dazu kommt die Erbschaftssteuer, die greift, wenn Sie die Immobilie nicht für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen wollen. Gerne unterstützten wir Sie bei KROß IMMOBILIEN bei den Details oder vermitteln Ihnen unseren langjährigen Partner als Finanzexperte.
Manchmal muss ein Kredit aufgenommen werden, um die Immobilie halten zu können. Manchmal lohnt es sich nicht, das Erbe anzunehmen und dann zu verkaufen, weil die Kosten die Einnahmen überwiegen. Überlegen Sie, ob es das wert ist und ob Sie nicht nur aufgrund von Erinnerungen an der Immobilie festhalten. Möchten Sie die geerbte Immobilie behalten und gibt es eine Erbengemeinschaft, müssen Sie sich mit diesen einigen und diese ggf. auszahlen.
WANN IMMOBILIEN-ERBE AUSSCHLAGEN?
Tatsächlich ist ein wichtiger Punkt der finanzielle Aspekt. Behalten Sie eine Immobilie nicht, nur weil Sie gefühlsmäßig an ihr hängen, wenn Sie es sich nicht leisten können. Es könnte wirtschaftlich ruinös sein. Prüfen Sie bestenfalls gemeinsam mit uns bei KROß IMMOBILIEN, ob es sich lohnt, das Erbe anzunehmen und die Immobilie zu verkaufen oder ob es besser wäre, die Immobilie abzulehnen und somit das Erbe auszuschlagen. Sie haben sechs Wochen Zeit, diese Entscheidung zu treffen. Nehmen Sie sich also Zeit, in Ruhe darüber nachzudenken, schieben Sie die Entscheidung aber auch nicht auf.
WIE KANN IMMOBILIENMAKLER BEI ERBIMMOBILIEN HELFEN?
Bei KROß IMMOBILIEN in Freiburg unterstützten wir Sie in unterschiedlichen Situationen bei Ihrer geerbten Immobilie: Als Ansprechpartner für Fragen, Vermittler zu Finanzexperten, denen wir seit Jahren vertrauen, als Immobilienmakler in Freiburg beim Verkauf Ihrer Erbimmobilie oder auch als Mediator und Schlichter in der Erbengemeinschaft, wenn noch keine Einigung erzielt werden konnte. Sprechen Sie uns bitte einfach offen darauf all Ihre Fragen an und wir vereinbaren einen ausführlichen Ersttermin, ganz ohne Verpflichtung, Druck, aber immer mit viel Verständnis für Ihre schwierige Situation!