Beitrag: Immobilienverkauf und Nießbrauchrecht

Immobilienverkauf und Nießbrauchrecht – das ist wichtig!

Nießbrauchrecht und Wohnrecht – sind sie das gleiche oder gibt es einen Unterschied? Was ist das Nießbrauchrecht überhaupt und welche Vorteile bietet es mir als Immobilieneigentümer oder Immobilienverkäufer? Schauen wir auf die Details!

Nießbrauchrecht – was ist das?

Das Nießbrauchrecht oder der Nießbrauch ist ein Recht in Deutschland. Es besagt, dass jemand das Recht genießt, ein fremdes Recht, eine fremde Sache oder ein fremdes Vermögen zu nutzen. Das schließt unbewegliche Sachen wie eine Immobilie ein. Dieses Recht ist unveräußerlich, unvererblich und absolut. Es kann also nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder vererbt werden und gilt ausschließlich für die bestimmte Person, der es zugedacht wird.

Was bedeutete das Nießbrauchrecht auf dem Immobilienmarkt

Im Bereich der Immobilien besagt das Nießbrauchrecht einer Person, dass diese ein lebenslanges Recht erfährt, die Immobilie, etwa Haus oder Wohnung, zu bewohnen und/oder zu nutzen. Der Eigentümer überträgt seine drei Rechte, Nutzung, Fruchtziehung und Verfügung, auf den Nutznießer, ohne das Eigentum selbst an diesen zu übertragen. Er behält das sogenannte bloße Eigentum der Immobilie, während der Nutznießer die Früchte von ihr trägt und zum wirtschaftlichen Eigentümer wird.

Wohnrecht versus Nießbrauchrecht – das ist der Unterschied

Der Unterschied zum Wohnrecht ist, dass das Nießbrauchrecht die Nutzung einer Immobilie einschließt. Beim Wohnrecht ist lediglich das Wohnen in der Immobilie gemeint, nicht aber etwa die Fruchtziehung, z. B. beim Bewirtschaften eines Grundstücks.

Wie wird das Nießbrauchrecht für Immobilien beurkundet?

Tatsächlich wird das Nießbrauchrecht durch eine notarielle Beurkundung festgelegt, wenn es sich um unbewegliche Dinge wie Immobilien handelt. Die Information wird mit einer Eintragung ins Grundbuch festgehalten. Es kann sowohl lebenslang als auch befristet gelten. Auch die Löschungsbewilligung des Nießbrauchers wird notariell beurkundet, soll eine Löschung des Nießbrauchrechts geschehen.

Vorteile des Nießbrauchrechts für Immobilienverkäufer

Setzen Sie das Nießbrauchrecht etwa ein, um Ihre Immobilie teilweise oder gänzlich zu verkaufen und dennoch weiterhin in ihr zu wohnen. Sie können so in der Rentenzeit auf liquide Mittel zurückgreifen, ohne Ihr Heim zu verlassen. Auch im Fall eines vorzeitigen Erbes kann das Nießbrauchrecht für Ihre lebenslange Unterkunft sorgen, obwohl die Immobilie in die Hände der nächsten Generation geht. Dies hat Vorteile in Bezug auf die Erbschafts- oder Schenkungsteuer. Hierzu berät Sie auch gerne unser Partner in der Finanzberatung. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Fazit: Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht

Es ist relativ selten auf dem offenen Markt, deswegen ein kleines Randthema für uns als Immobilienmakler aus Freiburg. Dennoch ist es wichtig zu wissen, was das Nießbrauchrecht ist, was es beinhaltet und welche Unterschiede es zum reinen Wohnrecht gibt. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihrem Immobilienverkauf und freuen uns über Ihre Nachricht!

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