Für die Kündigung bei Mietrückständen zählt der gesamte Mietrückstand – dieser darf „nicht unerheblich“ sein. Ob dieser Rückstand sich in einzelne monatliche Rückstände aufteilt, zählt wiederum nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Fall: Mieterin hat Mietschulden
Die Mieterin einer Wohnung zahlte im Januar 2018 nur 569 Euro statt 704 Euro Miete. Im Februar zahlte sie gar nicht. Daraufhin sprach ihre Vermieterin die fristlose sowie hilfsweise fristgerechte Kündigung des Mietvertrages aus. Nachdem das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg der Räumungsklage stattgab, hob das Landgericht Berlin das Urteil wieder auf. Nun entschied der Bundesgerichtshof.
Das Urteil: Gesamtrückstand ist maßgeblich
Der BGH gibt der Räumungsklage statt und hebt damit das Urteil des Landgerichts Berlin wieder auf. Zum Zeitpunkt der Kündigung hat ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a Alt. 2 vorgelegen. Die Höhe des Mietrückstandes ist dann nicht unerheblich, wenn sie in Summe eine Monatsmiete übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB). Hierbei zählt laut des BGH nur der Gesamtrückstand, nicht die einzelnen Positionen. Die Mieterin befand sich zur Zeit der Kündigungserklärung mit Mietzahlungen für die Monate Januar 2018 (135 Euro) und Februar 2018 (704 Euro) in Höhe von insgesamt 839 Euro in Verzug. Dieser Betrag übersteigt die geschuldete Monatsmiete von 704 Euro.
[BGH, 8.12.2021, AZ VIII ZR 32/20]
Gerne helfen wir Ihnen
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder Sie zu diesem Thema Unterstützung und Beratung benötigen, dann sprechen Sie uns an. Wir sind Immobilienmakler und Experten für Immobilienverkauf, Immobilienmarketing, Home Staging und anderen branchennahen Themen. Unser Sitz ist direkt in Freiburg im Breisgau im Stadtteil Rieselfeld. Von hier aus betreuen und verkaufen wir als Makler Immobilien in ganz Südbaden und arbeiten in einem vielschichtigen Netzwerk mit Experten aus allen Fachbereichen der Immobilien- und Baubranche zusammen. In Freiburg und Südbaden gilt für uns: Regional – erste Wahl!
Lassen Sie Ihre Immobilie für Freiburg und die Region Schwarzwald kostenlos bewerten!
Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten und füllen Sie hier in wenigen und einfachen Schritten unser Formular zur kostenlosen Immobilienbewertung aus. Wenn Sie eine Immobilie in der Region Freiburg oder der Region Schwarzwald veräußern möchten, dann ist die richtige Einpreisung durch eine professionelle, bankenunabhängige und an Ihre Region angepasste Immobilienbewertung wichtig. Mit Ihren angegebenen Eckdaten können wir uns einen ersten Eindruck zum Objekt verschaffen und uns vorbereiten. Danach besprechen wir telefonisch Ihr Vorhaben und vereinbaren einen Termin für eine Immobilienbesichtigung vor Ort. Die Besichtigung ist notwendig, da die Bausubstanz, die Ausstattung, die Lage, das direkte Umfeld und das Wohngefühl wichtige Faktoren für die finale Einpreisung sind. Anschließend werten wir die Ergebnisse aus und übermitteln Ihnen unseren empfohlenen und an die Region angepassten Angebotspreis für Ihre Immobilie. Aufgrund der finalen Immobilienbewertung entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen möchten. Konnten wir Ihr Interesse wecken? Schicken Sie uns die notwendigen Eckdaten zu Ihrer Immobilie oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihren Kontakt!
Sind Sie noch unentschlossen oder möchten mehr über unsere Maklerdienstleistung erfahren? Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungen beim Immobilienverkauf mit KROß IMMOBILIEN. Eins vorab. Bei KROß IMMOBILIEN erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket, indem alles Wichtige und zahlreiche Bonusleistungen für Ihren Immobilienverkauf enthalten sind.
Wie viel ist meine Immobilie wert?
Sie möchten eine Immobilie verkaufen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!
Wir verfügen über das nötige Know-how und stehen Ihnen sehr gerne als kompetenter Partner bei der aktuellen, marktgerechten Bewertung zur Seite. Nachfolgend können Sie uns schnell und einfach die wichtigsten Eckdaten hierfür übermitteln.