Sind Sie Alleinerbe, können Sie frei entscheiden, wie mit der Erbimmobilie verfahren werden soll: selbst beziehen, verkaufen oder vermieten. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, muss die Erbengemeinschaft einvernehmlich entscheiden, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder von einem der Miterben zur alleinigen Verwaltung abgelöst wird.

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