Sind Sie Alleinerbe, können Sie frei entscheiden, wie mit der Erbimmobilie verfahren werden soll: selbst beziehen, verkaufen oder vermieten. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, muss die Erbengemeinschaft einvernehmlich entscheiden, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder von einem der Miterben zur alleinigen Verwaltung abgelöst wird.
Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.