In erster Linie ist eine Erbschaftssteuer vom Staat vorgesehen. Diese allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt oder mit Freibeträgen angerechnet werden, wie bei einem engen Verwandtschaftsverhältnis. Auch die vorherige Nutzung der Immobilie in Bezug auf die zukünftige kann Einfluss auf die Höhe der Erbschaftssteuer nehmen. Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Möglichkeiten in unserem Artikel „Immobilie geerbt, was tun? – 10 Tipps rund um die Erbimmobilie“.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.