KROß IMMOBILIEN
DIE ERBIMMOBILIE
IMMOBILIE GEERBT, WAS TUN? – 10 TIPPS RUND UM DIE ERBIMMOBILIE
Einen Nachlass zu regeln, ist nicht nur aufgrund der Komplexität schwierig. Vor allem steht in den meisten Fällen die Trauer im Mittelpunkt, wenn es um die Frage einer Erbimmobilie geht. Deswegen haben wir hier für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Sie eine Übersicht erhalten, was nun zu tun ist, wenn Sie eine Immobilie erben. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen als Immobilienmakler mit Rat und Tat zur Seite!
TIPP 1 – ERBIMMOBILIEN: SICH ZEIT NEHMEN!
Eher selten wird eine Immobilie von einem Menschen vererbt, den man nicht kannte. Es ist daher ein Verlust zu verarbeiten und die Trauerphase setzt ein. In dieser Zeit sollten Sie keine Entscheidungen in Bezug auf die geerbte Immobilie treffen, insoweit Sie das Erbe angenommen haben. Sie haben Zeit, daher nehmen Sie sich diese auch. Nehmen Sie sich auch nach der Trauerphase Zeit dafür, die testamentarischen oder rechtlichen Erbangelegenheiten zu überblicken.
Erst, wenn Sie sich eine Übersicht über die gesamte Sachlage ermöglichen konnten, weil Ihr Kopf dafür frei ist, stellen sich alle weiteren Fragen. Denn eine voreilige Entscheidung kann zu einem finanziellen Verlust bei der Immobilien-Veräußerung führen oder auch Familienstreitigkeiten auslösen, die hätten vermieden werden können. Auch Unklarheiten in Bezug auf die rechtliche Situation können dazu führen, wichtige Details zu übersehen.
Als Faustregel gilt: Nehmen Sie sich die Zeit zum Trauern und auch die Zeit, die Lage rund um die Erbimmobilie zu überschauen. Es gibt nur einen Termin festzuhalten: Sollten Sie das Erbe ausschlagen wollen, haben Sie hierfür sechs Wochen Zeit (siehe Tipp 7: Wann Erbe ausschlagen?). Sollten Sie während Ihrer Überdenkungszeit Angebote für die Immobilie von Dritten erhalten, nehmen Sie diese niemals ohne eingehende Prüfung an. Erstellen Sie eine Liste mit den wichtigsten Details (Miterben, Nachlassregelungen, Belastungen etc.).
TIPP 2 – ERBIMMOBILIEN: EINVERNEHMLICHE ENTSCHEIDUNG DER ERBENGEMEINSCHAFT
Sind Sie Alleinerbe der Immobilie, fällt die Entscheidung einfacher, ob das Haus oder die Wohnung behalten, selbst bezogen oder vermietet bzw. verkauft werden soll. Im Regelfall aber gibt es Miterben, deren Meinung berücksichtigt werden muss. Entsprechend wichtig ist eine klare, offene Kommunikation, um alle Ansichten zu hören, das Pro und Contra abzuwägen und gemeinsam eine Entscheidung zu treffen.
Ist eine gemeinsame Entscheidung nicht möglich, kann jede Person der Erbengemeinschaft ohne Einwilligung oder Zustimmung der Miterben eine Zwangsveräußerung beim Amtsgericht beantragen (Teilungsversteigerung). Der Fall wird geprüft und die Entscheidung kann sich nachteilig auf alle auswirken. Diese Situation sollte um jeden Preis vermieden werden, denn eine Zwangsversteigerung der Erbimmobilie führt unweigerlich zu einem merklichen Verlust des Verkaufserlöses.
Sollte es Unstimmigkeiten geben, ist es wichtig, sich Unterstützung bei einem Mediator zu suchen, der zu vermitteln versucht. Dieser Schritt sollte in jedem Fall vor dem Gang zum Gericht gemacht werden. Gerne bieten wir Ihnen bei KROß IMMOBILIEN diese Möglichkeit an.
Praxistipp vom Immobilienmakler:
Sollte es zu einer Teilungsversteigerung kommen, ist es jedem Miterben möglich, ein eigenes Gebot abzugeben, um die Immobilie zu erwerben. Als Miterbe räumt das Erbrecht auch hier ein Vorkaufsrecht ein. Prüfen Sie außerdem sorgfältig, wie Ihre persönliche Position zur Erbimmobilie ist.
Wir empfehlen in jedem Fall, Rücksprache mit einem souveränen Immobilienmakler für eine Immobilienbewertung sowie Ihrem Steuerberater zu halten, um den finanziellen Umfang der Immobilie in jedem Detail zu kennen. Sammeln Sie alle Dokumente zusammen, damit jede Information in Ihren Unterlagen schriftlich vorliegt. Erst nach Abwägen der Fakten sollten Sie eine realistische Entscheidung in Bezug auf Ihre Erbimmobilie treffen.
Als Faustregel gilt: In erster Linie ist die Kommunikation mit Miterben wichtig, um eine einheitliche Entscheidung zu erzielen. Hierzu gehört auch das Klären von Verständnisfragen in Bezug auf die Nachlassbestimmungen, damit alle Details im Vorfeld für jeden Beteiligten klar sind. Ebenfalls sollten Sie einen Sprecher der Erbengemeinschaft bestimmen, der für alle Informationen, die Organisation und den Abwicklungsprozess zuständig und Ansprechpartner ist. Holen Sie sich in jedem Fall eine Immobilienbewertung vom Immobilienmakler und Rat von weiteren Experten ein.