Vor allem dann, wenn Schulden geerbt werden sollen oder das Vermächtnis aus beispielsweise Immobilien besteht, die der Erbe finanziell nicht unterhalten kann, sollte über ein Ausschlagen des Erbes nachgedacht werden. Hierfür haben Sie sechs Wochen Zeit, bevor das Nachlassgericht wissen muss, ob das Erbe angetreten oder abgelehnt wird. Verstreicht die Frist ohne Rückmeldung ans Gericht, gilt das Erbe als angenommen.

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