Um Eintragungen und Anpassungen im Grundbuch durchführen lassen zu können, benötigen Sie Ihren Erbschein, der bestätigt, dass Sie Erbe sind und dieses angenommen haben. Da die Grundbucheintragung normalerweise mit Gebühren verbunden ist, haben Sie bei Erbimmobilien zwei Jahre Zeit, die Eintragung gebührenfrei vornehmen zu lassen. Danach berechnet sich die Gebühr nach dem Immobilienwert.

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