Der Erbschein bestätigt, dass das Erbe angetreten wurde und verzeichnet genau, was wem vererbt worden ist. Der Erbschein wird beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen beantragt. Sobald der Erbschein beantragt wurde, kann das Erbe nicht mehr ausgesetzt werden. Der Erbschein kann weiterhin für die gesamte Erbgemeinschaft als auch als Teil-Erbschein für jeden Miterben beantragt werden.

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