Der Kaufvertrag für das Haus oder die Wohnung bildet die wichtigste Grundlage, denn nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, den beide Parteien unterschrieben haben, berechtigt zum Eigentümerwechsel. Ein Handschlag oder eine mündliche Vereinbarung reichen hier nicht aus.

Folgende Punkte gehören in den Kaufvertrag.

  • Vertragsparteien: Wer verkauft an wen? Personalien, Wohnadressen, Personalausweisnummern.
  • Grundbuch und Sachstand: Ist die Immobilie belastungsfrei? Gibt es Belastungen sowie Dienstbarkeiten? Beispiele sind z. B. Wege- oder Kanalrechte, Erbpacht, die Teilungserklärung. In den Vertag gehören außerdem alle nötigen Angaben zum Grundbuch selbst (Blatt, Gemarkung, Flur und Abteilungen).
  • Vertragsgegenstand: Was wird verkauft? Was gehört dazu? Welche beweglichen Gegenstände werden mit mitverkauft?
  • Daten zum Übergang an Besitz, Nutzung und Lasten: Wann soll die Besitzübergabe erfolgen? Achtung: Geht der Besitz der Immobilie an den Käufer über, gehen damit auch alle Rechte, Pflichten und Kosten an ihn über, selbst wenn die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist!
  • Kaufpreis: Wie hoch ist der vereinbarte Preis? Welchen Wert hat das mit mitverkaufte bewegliche Inventar und die Ausstattung? Auf welches Bankkonto hat der Käufer den Kaufpreis zu zahlen und wann ist er fällig
  • Gewährleistungsansprüche: Dabei wird festgelegt, welche Garantien oder Ansprüche für eine Reparatur und Nachbesserung bestehen, falls Mängel bekannt sind oder ggfs. eintreten können.

Der Vorvertrag

Beide Parteien werden zum Abschluss eines Kaufvertrages durch einen Vorvertrag verpflichtet. In dem Vorvertrag sind bereits alle wesentlichen Punkte eines Kaufvertrages aufgeführt. Außerdem kann eine Klausel vereinbart werden, die Schadenersatzansprüche geltend macht, sollte eine der beiden Parteien vom Vertrag zurücktreten. Eine notarielle Beurkundung des Vorvertrages ist gesetzlich nicht erforderlich, sollte jedoch durchgeführt werden. Sind Sie sich sicher, dass Sie die Immobilie erwerben möchten, ist es möglich, einen Vorvertrag für den Immobilienkauf aufzusetzen. Dieser ist bindend für beide Parteien, d. h., der Interessent verpflichtet sich, die Immobilie zu kaufen und der Verkäufer verpflichtet sich, die Immobilie dementsprechend zu verkaufen. Auch für den Vorvertrag zum Hauskauf ist ein Notar nötig, d. h., es fallen doppelt Notarkosten an.

In den meisten Fällen reicht der übliche Kaufvertrag, ein Vorvertrag ist in der Regel nicht nötig.