Soll ein Kaufvertrag für die Immobilie aufgesetzt werden, geht dies nicht ohne einen Notar. Der Notar ist der neutrale Mittler zwischen Käufer und Verkäufer. Er organisiert den Übergang des Eigentums und hat die Aufgabe, den Kaufvertrag aufzusetzen und beide Vertragspartner über die rechtliche Bedeutung und die Inhalte des Vertrages aufzuklären. Darüberhinaus achtet er darauf, dass der Kaufpreis gezahlt wird und beantragt die Eigentumsüberschreibung im Grundbuch. Der Notar muss dabei neutral bleiben und beide Seiten unparteiisch beraten. Dafür erhält er ein Honorar, welches in der Regel vom Käufer zu zahlen ist.

In vielen Fällen wird das Notariat vom Käufer ausgewählt. Gerne empfehlen wir auf Wunsch auch den Kontakt zu einem Notar in der Nähe des Käufers oder Objektes. Außerdem organisieren wir auch gerne vorab die benötigten Formalitäten, damit  beim eigentlichen Termin auch alles reibungslos abläuft.