Die Teilungsversteigerung kommt dann zum Tragen, wenn die Partner sich bei der Scheidung nicht auf eine Veräußerung der Immobilie einigen können. Sie sollte immer der letzte Ausweg in der Scheidung sein, damit keine finanziellen Einbußen entstehen. Diese Art der Zwangsversteigerung kann ohne Zustimmung des anderen Partners beim Amtsgericht beantragt werden, damit der Erlös der Versteigerung auf die Partner verteilt werden kann.
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