Ist die Immobilie ein Doppel- oder Mehrfamilienhaus, kann sie bei einer Teilungserklärung anteilig auf die Partner aufgeteilt werden. Jeder Partner wird so Alleineigentümer seines Anteils der Immobilie (z. B. je eine Hälfte des Doppelhauses oder eine bestimmte Anzahl Wohnungen im Mehrfamilienhaus).

Die Aufteilung einer einzelnen Immobilie hingegen kann durch die Realteilung passieren. Hierbei sind i. d. R. Umbauten notwendig, damit der jeweilige Anteil der Immobilie eigenständig verwaltet, vermietet oder bewohnt werden kann. Die Anteile gehen ins Alleineigentum des jeweiligen Partners über. Eine Realteilung ist oftmals nicht günstig umsetzbar und auch eine selten gewählte Variante.

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