Die Erbimmobilie verbleibt zu jedem Zeitpunkt im Alleineigentum des einzelnen Erben, auch wenn das Erbe während der Ehe angetreten wurde. Lediglich Wertsteigerungen, die die Immobilie während der Ehe erfahren hat, werden in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mitaufgenommen. Mehr hierzu lesen Sie auch in unserem Artikel „Was beachten bei Scheidungsimmobilien? – 10 Tipps zum Hausverkauf nach Scheidung“.