Es ist durchaus möglich, dass die Erbengemeinschaft die geerbte Immobilie gemeinsam vermietet. Dieser Schritt sollte allerdings aufgrund des bestehenden Konfliktpotentials sehr gut durchdacht werden. In den meisten Fällen ist dann anzuraten, die Erbengemeinschaft als eine Personengesellschaft eintragen zu lassen. Erfahren Sie auch hierzu mehr in unserem Artikel zu Erbimmobilien.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Die Erbimmobilie.