Liegt weder ein Testament noch ein Erb- oder Erb- und Ehevertrag vor, fällt das Vermächtnis immer an den nächststehenden Verwandten (Ehepartner, leibliche und adoptierte Kinder), da das Gesetz die rechtliche Erbfolge vorsieht. Sind weder Ehepartner noch Kinder vorhanden, erben Enkel und Urenkel. Erst danach Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen und nach diesen die Großeltern und weitere Familienangehörige je nach Familiengrad. Ist kein familiärer Erbe vorhanden, erbt der Staat bzw. das Bundesland.

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