Besonders im Herbst sitzen viele Bauherren auf heißen Kohlen, da sie Weihnachten gern im neuen Heim feiern würden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät jedoch zu besonnenem Verhalten und warnt vor voreiligen Wohnungskündigungen.
Verbindlicher Fertigstellungstermin ist Pflicht
Das neue Bauvertragsrecht macht es für alle ab 2018 abgeschlossenen Verträge von Verbrauchern, die auf eigenem Baugrund mit Schlüsselfertiganbietern bauen oder mit Bauträgern zur Pflicht: Ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder eine verbindliche Bauzeit müssen geregelt sein. Trotzdem funktioniert das nicht immer, so der VPB. Manchmal spielt das Wetter nicht mit, Arbeiten verzögern sich oder die Baufirma hat unseriös geplant. Denn: Eine Verzögerung weist nicht automatisch auf eine unseriöse Baufirma hin.
Großzügig planen
Der VPB rät daher, mit der Kündigung der aktuellen Wohnung zu warten und großzügig zu planen. „Bauherren sollten deshalb von Anfang an einen Zeitpuffer einplanen und zwar bei schlüsselfertigen Häusern von etwa einem, besser zwei Monaten. Wenn die Bauherren die Finisharbeiten Boden- und Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, sollte der Puffer sogar drei Monate betragen. Wird er dann nicht gebraucht, umso besser“, rät Bausachverständiger Marc Ellinger.
Gerne helfen wir Ihnen
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder Sie zu diesem Thema Unterstützung und Beratung benötigen, dann sprechen Sie uns an. Wir sind Immobilienmakler und Experten für Immobilienverkauf, Immobilienmarketing, Home Staging und anderen branchennahen Themen. Unser Sitz ist direkt in Freiburg im Breisgau im Stadtteil Rieselfeld. Von hier aus betreuen und verkaufen wir als Makler Immobilien in ganz Südbaden und arbeiten in einem vielschichtigen Netzwerk mit Experten aus allen Fachbereichen der Immobilien- und Baubranche zusammen. In Freiburg und Südbaden gilt für uns: Regional – erste Wahl!