Das seit November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz regelt unter anderem den verpflichtenden Austausch von alten Heizungskesseln. Seit diesem Jahr gilt eine Novelle und der Austausch muss nach Ablauf von 30 Jahren erfolgen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder – doch es gibt Ausnahmen und Fördermöglichkeiten.
Wer muss seinen Heizungskessel tauschen?
Wurde der Heizkessel vor dem 1.1.1994 eingebaut, besteht in diesem Jahr die Pflicht zum Austausch. Gas- und Ölheizkessel dürfen nur noch maximal 30 Jahre betrieben werden. Ab dem Jahr 2026 soll der Einbau von reinen Ölheizungen und Heizkesseln, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, verboten werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon jetzt mit klimafreundlichen Alternativen auseinanderzusetzen.
Ausnahmen und Bußgelder
Ausgenommen sind zum Beispiel Brennwert- und Niedertemperaturgeräte, die es aus diesen Jahren allerdings kaum gibt. Um welchen Heizkessel es sich handelt, steht auf dem Typenschild am Gerät. Ansonsten kann der Heizungsbauer oder Schornsteinfeger Auskunft geben. Auch private Eigentümer in Wohnhäusern mit ein oder zwei Wohneinheiten sind von der Austauschpflicht befreit, wenn sie seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Gebäude leben. Ausnahmen können ebenfalls genehmigt werden, wenn ein Austausch als unwirtschaftlich nachgewiesen wird, weil das Gebäude zum Beispiel abgerissen wird oder eine alternative Versorgung nicht möglich ist. Eigentümern, die die Austauschpflicht ignorieren, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Aber auch wer noch nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, sollte sich Gedanken über einen Austausch machen. Frühzeitig beantragt, gibt es zahlreiche Förderungsmöglichkeiten.
Lassen Sie Ihre Immobilie für Freiburg und die Region Schwarzwald kostenlos bewerten!
Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten und füllen Sie hier in wenigen und einfachen Schritten unser Formular zur kostenlosen Immobilienbewertung aus. Wenn Sie eine Immobilie in der Region Freiburg oder der Region Schwarzwald veräußern möchten, dann ist die richtige Einpreisung durch eine professionelle, bankenunabhängige und an Ihre Region angepasste Immobilienbewertung wichtig. Mit Ihren angegebenen Eckdaten können wir uns einen ersten Eindruck zum Objekt verschaffen und uns vorbereiten. Danach besprechen wir telefonisch Ihr Vorhaben und vereinbaren einen Termin für eine Immobilienbesichtigung vor Ort. Die Besichtigung ist notwendig, da die Bausubstanz, die Ausstattung, die Lage, das direkte Umfeld und das Wohngefühl wichtige Faktoren für die finale Einpreisung sind. Anschließend werten wir die Ergebnisse aus und übermitteln Ihnen unseren empfohlenen und an die Region angepassten