Darf die Garage zu einem Partyraum umfunktioniert oder als Werkstatt genutzt werden? Wie sieht es mit der Lagerung von Möbeln und Gegenständen aus? Viele Mieter und Eigentümer nutzen ihre Garage nicht nur für das Abstellen des eigenen KFZ. Doch was ist erlaubt und was kann bestraft werden?

Was darf in die Garage?

Was in Garagen gelagert werden darf, ist landesrechtlich geregelt. Die Zweckbestimmung von Garagen und Stellplätzen ist jedoch grundsätzlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Relativ problemlos darf dort auch passendes Zubehör, zum Beispiel Reifen, Dachgepäckträger, Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Wagenheber, etc. gelagert werden. Für die Lagerung von Kraftstoffen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Was ist nicht erlaubt?

Die Garage darf nicht dauerhaft als Abstellraum, Partyraum oder als Büro genutzt werden. Auch eine Nutzung als (Auto-)Werkstatt kann unzulässig sein. Selbst das Abstellen von Fahrrädern oder Motorrädern kann widerrechtlich sein, wenn z. B. kein Platz für den PKW bleibt oder das Abstellen im Mietvertrag verboten wurde. Zudem können nicht zugelassene Fahrzeuge, z. B. Oldtimer zum Problem werden. Aus Sicherheitsgründen ist meist das Lagern von Gasgrills, Gasflaschen oder anderen brennbaren oder explosiven Stoffen verboten.

Sämtliche Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, im schlimmsten Fall droht Mietern bei erheblichen Verstößen die Kündigung der gesamten Wohnung.

Gerne helfen wir Ihnen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder Sie zu diesem Thema Unterstützung und Beratung benötigen, dann sprechen Sie uns an. Wir sind Immobilienmakler und Experten für Immobilienverkauf, Immobilienmarketing, Home Staging und anderen branchennahen Themen. Unser Sitz ist direkt in Freiburg im Breisgau im Stadtteil Rieselfeld. Von hier aus betreuen und verkaufen wir als Makler Immobilien in ganz Südbaden und arbeiten in einem vielschichtigen Netzwerk mit Experten aus allen Fachbereichen der Immobilien- und Baubranche zusammen. In Freiburg und Südbaden gilt für uns: Regional – erste Wahl!

KROß IMMOBILIEN

Garage: Bei Zweckentfremdung drohen Bußgelder KROß IMMOBILIEN Immobilienmakler in Freiburg und Region

Erleben Sie mit uns den Immobilienverkauf von heute! KROß IMMOBILIEN aus Freiburg setzt auf hohe Qualität und moderne Technologien. Dies, gepaart mit der persönlich guten Beratung unserer Immobilienmakler, ergibt ein „