Haftbar ist und bleibt immer der Vertragspartner des Finanzunternehmens. Aus diesem Grund wünschen Banken bei einer Immobilienfinanzierung die Unterschrift beider Ehepartner unter Kreditverträgen. Eine Scheidung ändert das Vertragsverhältnis nicht. Jeder, der eine Unterschrift geleistet hat, bleibt voll haftbar, und kommt einer der Partner der Tilgung aus welchem Grund auch immer nicht nach, ist der andere auch nach vollzogener Scheidung für die kompletten Verbindlichkeiten verantwortlich.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zum Immobilienverkauf bei Scheidung.