Alle notwendigen Dokumente sollten bereits vor dem Notartermin vom Notar eingesehen werden können und ihm tatsächlich vorliegen. Zum Beispiel gilt dies besonders für Teilungserklärungen beim Kauf einer Eigentumswohnung. Sie sind unerlässlicher Bestandteil zum Kaufvertrag, da sie den Miteigentumsanteil oder die Sondernutzungsrechte für Terrassen, Gartenanteile, Garagen usw. beschreiben.

Zur Vertragsunterzeichnung beim Notar bringen beide Parteien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Bei juristischen Personen ist zum Nachweis der Identität und der Vertretungsberechtigung ein Handelsregisterauszug erforderlich.

Vor der Unterzeichnung des Vertrags ist der Notar verpflichtet, den Vertragsentwurf vollständig zu verlesen. Sie haben hier die Gelegenheit, noch Fragen zu stellen. Sie dürfen den Notar beim Vorlesen unterbrechen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben, etwas nicht korrekt geschrieben worden ist oder Sie Änderungen wünschen.

Gibt es keine weiteren Einwände und stimmen alle Beteiligten dem Inhalt des Kaufvertrages zu, wird der Notar schließlich die Unterschriften der Vertragsparteien notariell beglaubigen.