Eine altersgerechte Wohnung ist dann barrierefrei, wenn ein alter Mensch problemfrei in ihr leben kann. Benötigt er einen Rollstuhl oder Rollator, muss die barrierefreie Unterkunft zusätzlich rollstuhlgerecht sein. Eine Immobilie wird als seniorengerecht bezeichnet, wenn der Wohnraum, das Umfeld und die nähere Umgebung der Immobilie altersgerecht und barrierefrei bzw. barrierearm ist. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Artikel „Altersgerechtes Wohnen – Worauf bei Immobilien achten?“.

Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber: Altersgerechtes Wohnen.